• physiotherapie2
  • physiotherapie3

Physiotherapie/ Krankengymnastik
wird je nach Diagnose verordnet als KG, MT, MLD oder KG ZNS mit oder ohne zusätzlicher Wärmeanwendung: Wärmepackung oder heißer Rolle.

Die Verordnung wird ihnen vom Haus- oder Facharzt ausgehändigt, und, als Teil der medizinischen Grundversorgung, großenteils bezahlt von Ihrer Krankenkasse.

Sie bezahlen 10% Eigenkostenanteil plus Rezeptgebühr für die Krankenkasse. Sollten Sie eine Befreiung von der Zuzahlung haben, entfallen diese Kosten. Bringen Sie beim ersten Mal den Befreiungsausweis mit.

Für die Therapie halten Sie bitte Ihr Rezept und die Befunde bereit, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen stehen.

und bringen Sie den Eigenkostenanteil mgl.passend mit.

Privat versicherte Patienten erhalten nach Abschluss der Behandlungsserie ihre Rechnung, die ca. das 1,3 fache des VdEK Tarifs beträgt. Beihilfe Patienten stellen sich bitte auf einen Eigenkostenanteil ein. Fragen Sie vorher nach den Tarifen.


Der Behandlungsverlauf wird von mir dokumentiert und kann in Form eines Therapieberichts ihrem Arzt zur Verfügung gestellt werden.