• therapien auf verordnung

Die verordnungsfähigen Therapien werden von den Krankenkassen/Krankenversicherungen überwiegend bezahlt.

Behandlungen, die Sie selbst zahlen, sind Ihrem Wohlbefinden zuträglich und somit außerhalb des Heilmittelkatalogs:

Massagen (Wellness)

Fußreflexzonenmassagen,

konzentrative Entspannungstechnik,

Rückenschulung

Preislisten hängen in der Praxis aus.