Therapien auf Verordnung

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Physiotherapie / Krankengymnastik

Physiotherapie / Krankengymnastik wird je nach Diagnose verordnet als KG, MT oder KG ZNS mit oder ohne zusätzlicher Wärmeanwendung: Wärmepackung oder heiße Rolle. Die Verordnung wird von Haus- oder Fachärzt*innen ausgestellt und, als Teil der medizinischen Grundversorgung, größtenteils von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sie bezahlen 10% Eigenkostenanteil plus Rezeptgebühr für die Krankenkasse. Sollten Sie eine Befreiung von der Zuzahlung haben, entfallen diese Kosten.

Bitte bringen Sie den Eigenkostenanteil möglichst passend mit. Privat versicherte Patient*innen erhalten nach Abschluss der Behandlungsserie ihre Rechnung, die ca. das 1,3 fache des VdEK Tarifs beträgt. Beihilfe Patient*innen stellen sich bitte auf einen Eigenkostenanteil ein. Fragen Sie vorher nach den Tarifen. Der Behandlungsverlauf wird von mir dokumentiert und kann in Form eines Therapieberichts ihrem Arzt zur Verfügung gestellt werden.

Manuelle Therapie

Manuelle Therapie ist ein komplexes Untersuchungs- und Behandlungsverfahren mit dem bestehende Funktionsstörungen im Gelenk (Extremitäten und Wirbelsäule) gezielt und gelenkschonend behandelt werden. Eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung im Gelenk wird mit einer Mobilisation behandelt, die aus einer leichten Traktion und einem translatorischen Gleiten im Gelenk besteht. Dabei werden die gelenkenden Partner leicht voneinander entfernt und in eine bestimmte Richtung parallel der Gelenkflächen verschoben.

Diese Bewegungen werden zur Schmerzlinderung und Beweglichkeitsverbesserung eingesetzt. Sind darüber hinaus Muskeldehnungen erforderlich, verwendet man Weichteildehnung quer zum Faserverlauf oder auch eine postisometrische Relaxation des entsprechenden Muskels oder der Muskelgruppe. Die Spannung des Muskels wird herabgesetzt und seine Wirkung auf das Gelenk verändert. Auch Deep Friktion der Sehne des Muskels kann erforderlich sein. Sollte eine Instabilität des Gelenks vorliegen, würde diese durch ein gezieltes aktives Muskeltraining gebessert werden. An der WS geschieht dieses segmentnah. Ist das physiologische Bewegungsausmaß des Gelenks hergestellt und die gelenkumgebenden Strukturen in Balance, findet die Funktionsschulung statt, um Ausdauer und Koordination zu trainieren.

Manuelle Lymphdrainage

Manuelle Lymphdrainage (MLD) nach Vodder/ Földi hat nicht viel mit MASSAGE gemeinsam. Vielmehr besteht sie zum großen Teil aus feinen, in eine Richtung zielenden Kreisbewegungen oder Schaufelbewegungen der Therapeut*innen-Hände auf den Lymphbahnen und Lymphknoten der Patient*innen. Da sich diese unter der Haut befinden, ist der eingesetzte Druck nur leicht. Zuerst werden proximal die Abflussgebiete „frei“ gemacht, dann der Abtransport gestauter Gewebsflüssigkeit in diese Gebiete vorbereitet.

Dadurch wird die eigene Pumpaktivität des Lymphatischen Systems angeregt. Bei chronischen Prozessen wird häufig eine Kompressionsstrumpf Versorgung zusätzlich nötig. Bei regelmäßiger Anwendung der Kompression in Verbindung mit Bewegung kann die MLD durch eine/n Therapeut*in ausgeschlichen werden.

KG-ZNS / Bobath Konzept

wird so bezeichnet nach K. und B. Bobath, die auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirngeschädigten geforscht und gearbeitet haben. Auf dieser Grundlage und aufgrund der Ergebnisse von F. Affolter und K.Coombes hat dann P.M. Davies die Anleitung zu einer umfassenden Behandlung von Patient*innen mit Hemiplegie (Schlaganfall und anderer Genese) entwickelt, die heute aktualisiert international angewendet wird.

„Da es in der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen nach einer Hirnläsion vor allem um dreidimensionale Erkennungs- und Bewegungsmuster geht, kommt der Informationsvermittlung über den taktilkinästetischen Kanal, also dem Spüren, die Hauptrolle zu.“ (Patricia M. Davies)

Durch frühzeitigen Einsatz des Konzeptes werden Sekundärschäden vermieden. Abhängig vom Einzelfall erreicht ein großer Teil der Patient*innen vollständige oder fast vollständige Unabhängigkeit von Hilfspersonen im Alltag.

Atemtherapie

Die Atemtherapie ist verordnungsfähig bei obstruktiven Atemwegserkrankungen, z.n. Lungen OP oder bei Longcovid. Es ist ein Verfahren, das in erster Linie reflektorisch die Atmung verbessert. Je nach Befund kann es nötig sein, die Beweglichkeit des Brustkorbs und den Einsatz der Atem- und Atemhilfsmuskulatur zu verbessern. Sie wird eingesetzt zur Pneumonieprophylaxe, zur Stabilisierung des Bronchialsystems bei obstruktiven Erkrankungen, Sekret lösend.

In bestimmten Ausgangsstellungen werden Atemreizgriffe eingesetzt, um die Mehrbelüftung einer oder mehrerer Regionen der Lunge zu erreichen. Auch manuelle Vibrationen, Klopfungen können eingesetzt werden, um Sekret zu lösen und Wahrnehmung zu lenken. Die Verlangsamung der Ausatmung (Lippenbremse) in unterstützenden Ausgangsstellungen wird geübt und automatisiert, um Atemnotsituationen zu erleichtern.

Hausbesuche

Hausbesuche werden verordnet, wenn der Patient / die Patientin krankheitsbedingt keine Möglichkeit hat, in die Praxis zu kommen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, 10% Zuzahlung muss der Patient / die Patientin leisten. Privat Versicherte zahlen ihre Hausbesuche selbst, da die Versicherungen diese Position nicht erstatten. Erkundigen Sie sich bei mir nach den Kosten.